| Herausgeber: |
Hörselberggemeinde e.V. |
| Satz und Druck: |
H.-J. Saalfeld (der gedruckten Ausgabe) |
| Redaktion: |
H. Saalfeld, E. Zeyß, St. Klein |
| Webmaster: |
U. Heyl (www.hoerselberggemeinde.de) |
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| Steffi Klein, Eisenach |
Hannelore Saalfeld, Seebach |
Hans-Joachim Saalfeld, Seebach |
Elvira Zeyß, Schwarzhausen |
Udo Heyl, Eisenach |
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Artikel
5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
| (1) Jeder
hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild
frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein
zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die
Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung
durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur
findet nicht statt.
(2)
Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der
allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum
Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen
Ehre.
(3)
Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die
Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur
Verfassung.
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